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Basiswissen oberirdische Schadinsekten

Auf oberirdische Schadinsekten muss nach Feldaufgang der Rüben kontrolliert werden:

  • Rübenfliegen legen Ihre weißen Eier auf der Blattunterseite ab. Die Larven schädigen durch einen Minierfraß die Blätter.
  • Moosknopfkäfer fallen durch Lochfraß am Keimling und an den kleinen Blättern auf.
  • Rübenerdfloh hinterlässt ebenfalls einen Loch-/bzw. Fensterfraß an kleineren und größeren Blättern.
  • Der Schaden vom Rübenrüssler ist mit Schneckenfraß zu verwechseln. Vom Blattrand her werden die Blätter angefressen.
  • Schwarze Bohnenläuse können die Rübenbestände ab Mai anfliegen, verstärkt aber häufig erst nach der Grass- und Heuernte. Befallsbeginn ist häufig an Rübenschossern oder Disteln zu erkennen, die zuerst angeflogen werden. Bei massenhafter Vermehrung können sie nennenswerte Saugschäden verursachen- allerding sind sie selten Überträger vom Vergilbungsvirus.

Schadschwelle: Mai 10 % befallene Rüben; ab Reihenschluss (Juni) 20 % der Rüben mit Kolonien oder 50 % befallene Pflanzen; ab Mitte Juli ist eine Behandlung nicht mehr zu empfehlen!

  • Grüne Pfirsichblattläuse sind die einzigen Schadinsekten, die aufgrund Ihrer häufigen Virusbeladung mit dem Rübenvergilbungsvirus schon in rel. kleiner Zahl ein sehr hohes Schadpotential haben. Sie sind schwer zu finden, da sie häufig in den zusammengerollten noch jungen Blättern leben. Eine Behandlung mit geeigneten Insektiziden ist meist schon bei geringem Befall hoch wirtschaftlich. Die Verbreitung findet mit dem Wind in der Hauptwindrichtung statt. Besiedelt werden am ehesten ungleich aufgelaufene, lückige Bestände. Bevor Kolonien gebildet werden „verstecken“ sich die ersten Läuse gern in den eingerollten, jungen Blättern.

Schadschwelle: 1 Laus auf 10 Pflanzen!

Eine Behandlung mit der Flächenspritze sollte gut abgewogen werden, da sie immer nur eine Teilwirkung auf die Schadinsekten erwarten lässt, jedoch die Nützlinge stark dezimiert. Daher achten sie besonders auf nützlingsschonende Insektizide, eine Behandlung immer in kühle Abendstunden verlegen und richten sie sich bitte nach den Empfehlungen für ihre Anbauregion (Zuckerunternehmen, Anbauberatung, Arbeitsgemeinschaften, Landwirtschaftskammer).

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